Hinweisgeberschutzgesetz
Die Hirschvogel Group steht für gesetzestreues und integres Verhalten. Das erwarten wir von allen unseren Mitarbeitenden. Sollten Sie Verstöße unserer Mitarbeitenden gegen gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beobachten oder Hinweise auf solche Verstöße erhalten, können Sie diese über das folgend verlinkte Hinweisgebersystem vertraulich melden.
Dort wird Ihre Mitteilung von erfahrenen Compliance Experten weiterbearbeitet. Sie können sowohl anonym Meldungen abgeben als auch Angaben zu Ihrer Person (z. B. Namen, Mailadresse, Telefonnummer) mitteilen. Näheres zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung Hinweisgebersystem.
Darüber hinaus verbleibt Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit, sich an öffentliche externe Meldestellen zu wenden. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle. Bitte ziehen Sie vor Abgabe einer Meldung an eine externe Meldestelle die Abgabe einer internen Meldung in Betracht; in vielen Fällen kann intern wirksam gegen einen Verstoß vorgegangen werden.
Die Hirschvogel Group bekennt sich zum Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung. Das gilt insbesondere für Mitarbeitende als Hinweisgeber oder für Mitarbeitende, die an der Aufklärung von Meldungen mitwirken. Für Mitarbeitende, die eines Regelverstoßes bezichtigt werden, gilt die Unschuldsvermutung, solange sich der Verstoß nicht bestätigt.